Noch immer sterben in Deutschland jährlich ca. 400 Menschen an den Folgen von Bränden, 4000 werden zum Teil schwer verletzt.
Die meisten dieser Personen sterben nicht, weil Sie verbrennen, sondern sie ersticken an dem gefährlichen Brandrauch. Das erklärt auch, warum die meisten Menschen bei Bränden in der Nacht in Privathaushalten sterben. Nachts ist unser Geruchsinn ausgeschaltet und wir merken nicht, wenn wir den Brandrauch einatmen. Bereits drei Atemzüge dieses Brandrauchs können tödlich sein, die Betroffenen werden erst Bewusstlos und ersticken anschließend!
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber beschlossen eine Rauchmelderpflicht einzuführen. Seit dem 24.Juni 2005 müssen alle Neubauten in Hessen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für Gebäude, die bereits vor Juni 2005 erbaut wurden gab es eine Übergangsfrist, diese ist jedoch am 31.12.2014 abgelaufen.
Sehr oft lösen technische Defekte oder fehlerhaft ausgeführte Reparaturen an Elektrogeräten Brände aus.
Mittlerweile gilt die Rauchmelderpflicht in nahezu allen Bundesländern. Sie ist in der jeweils geltenden Landesbauordnung geregelt.
Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen die nötige Zeit, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Hinweise zur richtigen Montage von Rauchwarnmeldern finden Sie in der Betriebsanleitung, die jedem Gerät beiliegt.
Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht und zum Umgang mit Rauchwarnmeldern finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.rauchmelder-lebensretter.de